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| Laufzeit
von Tarifverträgen |
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Abschluss / Laufzeit von Tarifverträgen |
Tarifverträge
werden in der Regel für einen bestimmten
Zeitraum zwischen den Parteien vereinbart.
Während ein Tarifvertrag zwischen den
Vertragsparteien vereinbart und Gültigkeit
besitzt, ist ein Streik oder anderer Arbeitskampf
nicht zulässig.
Abschluss
des Tarifvertrages
Ein Tarifvertrag kann nur zwischen tariffähigen
Verbänden geschlossen werden. ie Tarifpartner
sind zum Abschluss von Tarifverträgen
nur zuständig, wenn die Regelungen in
ihren sachlichen und räumlichen Aufgabenbereich
fallen.
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Beginn
des Tarifvertrages
Für die Tarifvertragsparteien beginnen
die Rechtswirkungen aus dem Tarifvertrag mit
dessen schriftlichem Abschluss. Hinsichtlich
des Beginns der Tarifwirkung auf die Tarifgebundenen
Mitarbeiter kommt es auf die Vereinigung an.
Unter besonderen Vorraussetzungen können
die Tarifwirkungen auch rückwirkend eintreten.
Ende des Tarifvertrages
Beendigungen des Tarifvertrages sind:
- Ablauf der Zeit
- Aufhebungsvertrag
- ordentliche und außerordentliche Kündigung
- Gegenstandslosigkeit (z.B. Unternehmen des
Tarifpartners wird geschlossen) |
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| Mit
dem Ende eines Tarifvertrages erlöschen
für die Tarifvertragsparteien alle Rechte
und Pflichten. Dies gilt jedoch nicht für
den normativen Teil. Für Tarifgebundene
gelten die Rechtsnormen weiter, bis sie durch
andere Vereinbarungen ersetzt werden. |
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