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Laufzeit von Tarifverträgen
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Abschluss / Laufzeit von Tarifverträgen

Tarifverträge werden in der Regel für einen bestimmten Zeitraum zwischen den Parteien vereinbart. Während ein Tarifvertrag zwischen den Vertragsparteien vereinbart und Gültigkeit besitzt, ist ein Streik oder anderer Arbeitskampf nicht zulässig.

Abschluss des Tarifvertrages
Ein Tarifvertrag kann nur zwischen tariffähigen Verbänden geschlossen werden. ie Tarifpartner sind zum Abschluss von Tarifverträgen nur zuständig, wenn die Regelungen in ihren sachlichen und räumlichen Aufgabenbereich fallen.
         
 
 
Beginn des Tarifvertrages
Für die Tarifvertragsparteien beginnen die Rechtswirkungen aus dem Tarifvertrag mit dessen schriftlichem Abschluss. Hinsichtlich des Beginns der Tarifwirkung auf die Tarifgebundenen Mitarbeiter kommt es auf die Vereinigung an. Unter besonderen Vorraussetzungen können die Tarifwirkungen auch rückwirkend eintreten.

Ende des Tarifvertrages
Beendigungen des Tarifvertrages sind:
- Ablauf der Zeit
- Aufhebungsvertrag
- ordentliche und außerordentliche Kündigung
- Gegenstandslosigkeit (z.B. Unternehmen des Tarifpartners wird geschlossen)
 
 
Mit dem Ende eines Tarifvertrages erlöschen für die Tarifvertragsparteien alle Rechte und Pflichten. Dies gilt jedoch nicht für den normativen Teil. Für Tarifgebundene gelten die Rechtsnormen weiter, bis sie durch andere Vereinbarungen ersetzt werden.
 
 
 
 
 
 
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