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| Allgemeines
zur Bewerbung, Grundlegene Informationen |
| sind sind
auf der Seite: Allgemeines
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| Eine Bewerbung, welche
Unterstützung bekomme ich, wo fang ich
an? |
Die wichtigste
Frage als erstes, warum erstelle ich eine
Bewerbung?
Welche Absichten
stehen hinter der Bewerbung. Suchen Sie eine
neue Herausforderung, wollen Sie sich beruflich
weiter entwicklen.
Oder sind Sie Arbeitssuchend und suchen Ihren
Job? Egal aus welcher Lebenssituation heraus,
mit einer guten Vorbereitung für
Ihre Bewerbung können Ihre Chancen erheblich
steigen. |
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Finanzielle
Unterstützung für Bewerbungsunterlagen
/ Vorstellungsgespräch
Für die Erstellung
von Bewerbungsunterlagen können Sie je
nach dem, ob sie in Anstellung oder Arbeitssuchend
sind, finanzielle Unterstützung geltend
machen.
Wenn Sie in
Anstellung
sind, dann können Sie Ihre tatsächlichen
Kosten über Ihren Lohnsteuerjahresausgleich
geltend machen. Sie können Sie Kosten
für Material inkl. Porto zur Erstelung
von Bewerbungsunterlagen geltend machen. Als
Nachweis bitte Belege und Quittungen einreichen.
Reisekosten
zum Vorstellungsgespräch
Nach § 670 BGB muss ein Unternehmen,
dass einen Bewerber einlädt, notwendige
Ausgaben die im Zusammenhang mit dem Vorstellungsgespräch
anfallen, übernehmen und dem Bewerber
erstatten. Sofern das einladene Unternehmen
das umgehen möchte, muss ausdrücklich
bei der Einladung eine Kostenübernahme
ausgeschlossen sein. |
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| Reisekosten
zum Vorstellungsgespräch Fortsetzung
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| Für
die Übernahme der Kosten ist es unabhängig
davon, ob der Bewerber sich initiativ oder
auf eine Stellenanzeige beworben hat. Die
zu tragenden Kosten bestimmen sich nach den
tatsächlich angefallen Kosten, bei Anreise
mit dem eigenem PKW wird auf aufdie steuerliche
Pauschale zurück gegriffen. |
| Sofern
die Kosten vom einladenem Unternehmen nicht
übernommen werden, können diese
im Lohnsteuerjahresausgleich geltend gemacht
werden. Auch hier gilt, als Nachweis bitte
Belege und Quittungen und Bewerbugnsanschreiben,
ggf. Einladung vom Unternehmen, mit einreichen. |
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| Finanzielle
Unterstützung Arbeitssuchend |
| Arbeitslose,
von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende
und Ausbildungssuchende, die eine versicherungspflichtige
Beschäftigung aufnehmen, können eine Förderung
aus dem Vermittlungsbudget erhalten, soweit
dies zur Anbahnung oder Aufnahme der Beschäftigung
notwendig ist. Über die Möglichkeiten einer
notwendigen Förderung informieren die Dienststellen
der Bundesagentur für Arbeit. |
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| Die
Bundesagentur für Arbeit zahlt Ihnen
ca. pro Bewerbung EUR 5,00. Dieses können
Sie bei Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler
beantragen. Als Nachweis reicht normalerweise
das Bewerbungsanschreiben. |
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| Weitere
Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem
persönlichem Arbeitsvermittler |
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