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Nimmt
der Vertragspartner die angebotenen neuen
Vertragsbedingungen an, wird das Arbeitsverhältnis
fortgesetzt. Lehnt hingegen der Vertragspartner
die angebotenen neuen Arbeitsbedingungen ab,
so hat die Kündigung dieselbe Wirkung
wie jede normale Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
In der Praxis wird dieses in der Regel bei
einem Wechsel eines Mitarbeiters innerhalb
eines Unternehmens gemacht. Der Mitarbeiter
wechselt aus der Abteilung X in die Abteilung
Y und erhält einen neuen Arbeitsvertrag,
eine sogenannte Änderungskündigung.
Alle bisher erworbenen Ansprüche aus
dem "alten" Arbeitsvertrag, wie
z.B. Betriebszugehörigkeit usw. bleiben
bestehen. Allerdings können duch eine
Änderungskündigung Gehalt, Urlaubsanspruch
usw. neu geregelt werden. Im Normalfall sollte
dieses aber nicht schlechter seni, als der
rusprüngliche Arbeitsvertrag des Arbitnehmers. |
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