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Änderungskündigung
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Die Änderungskündigung eines Arbeitsvertrages

Man spricht von einer Änderungskündigung, wenn der Kündigende im Zusammenhang mit der Kündigung dem Vertragspartner die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Vertragsbedingungen anbietet.

Sowohl der Arbeitgeber sowie auch der Arbeitgeber kann eine Änderungskündigung aussprechen
     
 
 
Nimmt der Vertragspartner die angebotenen neuen Vertragsbedingungen an, wird das Arbeitsverhältnis fortgesetzt. Lehnt hingegen der Vertragspartner die angebotenen neuen Arbeitsbedingungen ab, so hat die Kündigung dieselbe Wirkung wie jede normale Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

In der Praxis wird dieses in der Regel bei einem Wechsel eines Mitarbeiters innerhalb eines Unternehmens gemacht. Der Mitarbeiter wechselt aus der Abteilung X in die Abteilung Y und erhält einen neuen Arbeitsvertrag, eine sogenannte Änderungskündigung. Alle bisher erworbenen Ansprüche aus dem "alten" Arbeitsvertrag, wie z.B. Betriebszugehörigkeit usw. bleiben bestehen. Allerdings können duch eine Änderungskündigung Gehalt, Urlaubsanspruch usw. neu geregelt werden. Im Normalfall sollte dieses aber nicht schlechter seni, als der rusprüngliche Arbeitsvertrag des Arbitnehmers.