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Angabe des Gehaltswunsches
Grundsätzlich gilt:
Nein - wenn in der Stellenanzeige nicht danach gefragt wird!
Jedoch in vielen Stellenanzeigen findet sich der Satz:
"Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an Hrn. XY mit Angabe Ihres früheste möglichen
Eintrittstermins und Ihrer Gehaltsvorstellung."
 
 
 
Diese Frage ist besonders schwierig, denn die Antwort darauf ist nicht eindeutig.
So oder ähnlich wollen Unternehmen erfahren was Sie verdienen wollen um
dann über Bewerber mit gleicher Qualifikation nach dem Einkommen zu
entscheiden.
 
 
 
Dies hilft den Druck im Markt unter den Bewerbern aufrechtzuerhalten. Denn kein
Bewerber kann es sich leisten Meilen weg vom Gehaltsniveau seiner Mitbewerber
zu liegen, wenn es dafür keine besonderen Gründe gibt. Wenn diese besonderen
Gründe (=Qualifikationen) für das Unternehmen nicht überzeugend sind, hat man
als Bewerber meist das Spiel verloren!
 
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