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Arbeitszeugnisse
Arbeitszeugnisse haben die höchste Aussagekraft über einen Bewerber.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Angestellten bei verlassen des Betriebes
ein ausführliches Arbeitszeugnis zu erstellen.
Das Arbeitszeugnis muss wohlwollend sein.
  
 
Übliche Inhalte eines Arbeitszeugnisses:
- Dauer der Beschäftigung
- Art der Beschäftigung (mit einer spezifischen Arbeitsbeschreibung)
- Entwicklung: beruflich, fachlich (Versetzungen, Beförderungen, etc.)
- besondere fachliche Schwerpunkte, soweit vorhanden
- Leistungs- und Verhaltensbeurteilung
- Zufriedenheitsaussage
- Gründe für das Verlassen des Unternehmens, Ausdruck des
- Bedauerns (optional)
Über die Aussagen in Zeugnissen und die Interpretation von Formulierungen
gibt es Berge von Büchern. Alle fassen jeweils einige Aspekte auf und
versuchen dann eine Interpretation.
  
Der Kern für die Interpretation eines Zeugnisses liegt in einem tiefen
Verständnis von:
- der beurteilten Person
- Kenntnis der Branche, der Position, der spezifischen Aufgabenbereichen
- Einschätzung der Qualifikation des Zeugnisausstellers.
Ohne diese weitgehenden Kenntnisse und Informationen ist eine faire
Interpretation eines Zeugnisses nur eingeschränkt möglich.
So ist neben dem was in dem Zeugnis steht auch das sehr wichtig, was
nicht genannt wird, aber aufgrund der Tätigkeit und Position hätte genannt
werden müssen.
Hier spielt dann auch die Qualifikation des Zeugnisausstellers eine wichtige
Rolle. Große Unternehmen leisten sich Profis, die die Zeugnissprache
beherrschen. In vielen kleinen Unternehmen stammen die Kenntnisse für die
Zeugnisausstellung aus einem Kompakt-Ratgeber.
Dennoch kann es für Sie nur von Vorteil sein, was hat mein ehemaliger
Arbeitgeber mit diesem Zeugnis über mich ausgesagt?
Wir raten hier den Weg zu einem Profi oder zur Arbeitsagentur, die Sie gerne
unterstützt.
 
 
 
 
 
 
 
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