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| Arbeitszeugnisse |
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| Arbeitszeugnisse haben die höchste Aussagekraft über einen Bewerber. |
| Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Angestellten bei verlassen des Betriebes |
| ein ausführliches Arbeitszeugnis zu erstellen. |
| Das Arbeitszeugnis muss wohlwollend sein. |
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| Übliche Inhalte eines Arbeitszeugnisses: |
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| - Dauer der Beschäftigung |
| - Art der Beschäftigung (mit einer spezifischen Arbeitsbeschreibung) |
| - Entwicklung: beruflich, fachlich (Versetzungen, Beförderungen, etc.) |
| - besondere fachliche Schwerpunkte, soweit vorhanden |
| - Leistungs- und Verhaltensbeurteilung |
| - Zufriedenheitsaussage |
| - Gründe für das Verlassen des Unternehmens, Ausdruck des |
| - Bedauerns (optional) |
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| Über die Aussagen in Zeugnissen und die Interpretation von Formulierungen |
| gibt es Berge von Büchern. Alle fassen jeweils einige Aspekte auf und |
| versuchen dann eine Interpretation. |
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| Der Kern für die Interpretation eines Zeugnisses liegt in einem tiefen |
| Verständnis von: |
| - der beurteilten Person |
| - Kenntnis der Branche, der Position, der spezifischen Aufgabenbereichen |
| - Einschätzung der Qualifikation des Zeugnisausstellers. |
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| Ohne diese weitgehenden Kenntnisse und Informationen ist eine faire |
Interpretation eines Zeugnisses nur eingeschränkt möglich.
So ist neben dem was in dem Zeugnis steht auch das sehr wichtig, was |
| nicht genannt wird, aber aufgrund der Tätigkeit und Position hätte genannt |
| werden müssen. |
| Hier spielt dann auch die Qualifikation des Zeugnisausstellers eine wichtige |
| Rolle. Große Unternehmen leisten sich Profis, die die Zeugnissprache |
| beherrschen. In vielen kleinen Unternehmen stammen die Kenntnisse für die |
| Zeugnisausstellung aus einem Kompakt-Ratgeber. |
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| Dennoch kann es für Sie nur von Vorteil sein, was hat mein ehemaliger |
| Arbeitgeber mit diesem Zeugnis über mich ausgesagt? |
| Wir raten hier den Weg zu einem Profi oder zur Arbeitsagentur, die Sie gerne |
| unterstützt. |
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