Das Arbeitskampfrecht
ist, unabhängig von wenigen Ausnahmen,
ein Arbeitsrecht, was im Gerichtssakk entstanden
ist. Das bedeutet, dass das Arbeitskampfrecht
nicht durch das Parlament durch Gesetz versabschiedet
wurde, sondern durch Rechtsurteile in unendlichen
Gerichtsurteilen entstanden ist. Verfasser
eines Leidtfadens zu diesem Rechtsgebiet ist
der frühere Präsident des Bundesarbeitsgericht
Prof. Dr. Otto Rudolf Kissel, "Arbeitskampfrecht",
2002. Dieses Werk gilt als das Standard-Werk
für dieses Rechtsgebiet. |