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Arbeitsrecht |
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| Es ist uns besonders wichtig, Ihnen einen Überblick über die Begriffe und |
| Grundsätze des Arbeitsrechts, Ihren Rechten und Pflichten zu vermitteln. |
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| Das Arbeitsrecht unterscheidet individuelles und kollektives Arbeitsrecht. Dabei |
| ist Individualarbeitsrecht der Teil, der sich aus dem Abschluss eines |
| Arbeitsvertrages ergebenen Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und |
| Arbeitgeber regelt. Das kollektive Arbeitsrecht dagegen regelt das Recht der |
| Arbeitsverbände in Beruf und Betrieb, ihrer Verträge und Kämpfe. |
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| Im Vordergrund der arbeitsrechtlichen Regelungen steht der Schutz des |
| Arbeitsnehmers. |
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| Bitte beachten Sie, dass unsere Informationen nur grundsätzliche Ausführungen |
| sind, bei Rechtsfragen zu Ihrem Anstellungsverhältnis oder Streitigkeiten mit |
| Ihrem Arbeitgeber, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Betriebsrat, einem |
| Arbeitsrechtanwalt oder der Arbeitsagentur in Verbindung. |
| Es ist leider nicht möglich, pauschale Aussagen zu einem Angestelltenverhältnis |
| zu geben, weil jedes Arbeitsverhältnis individuell von Ihrem Betriebsrat oder einem |
| Rechtsanwalt betrachtet werden muss, um Ihnen den bestmöglichsten Schutz zu |
| bieten. |
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