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| Das
Arbeitsrecht |
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auf der Seite: Arbeitsrecht
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| Das Arbeitsrecht,
Schutz des Arbeitnehmers |
Das Arbeitsrecht
unterscheidet individuelles und kollektives
Arbeitsrecht.
Das Individualarbeitsrecht regelt den Teil,
der sich aus dem Abschluss eines Arbeitsvertrages
ergebenen Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer
und Arbeitgeber .
Das Kollektivrecht regelt das Recht der Arbeitsverbände
in Beruf und Betrieb, ihrer Verträge
und Kämpfe.
Im Vordergrund der arbeitsrechtlichen Regelungen
steht der Schutz des Arbeitsnehmers. |
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Bitte
beachten Sie das unsere Informationen nur
grundsätzliche Ausführungen sind
Bei Rechtsfragen zu Ihrem Anstellungsverhältnis
oder Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber,
setzen Sie sich bitte mit Ihrem Betriebsrat,
einem Arbeitsrechtanwalt oder der Arbeitsagentur
in Verbindung.
Es ist nicht möglich pauschale Aussagen
zu einem Angestelltenverhältnis zu geben.
Jedes Arbeitsverhältnis muss individuell
von Ihrem Betriebsrat oder einem Rechtsanwalt
betrachtet werden. Jeder Arbeitsvertrag kann
unterscheidungen in wichtigen Punkten haben.
Weiterhin ist immer Ihre persönliche
Situation auch wichtig. Sind Sie z.B. Familienvater
und Alleinerziehend, greifen weitaus andere
soziale Aspekte, als bei einem jungen ledigen
Mitarbeiter. |
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| Unser
Bitte |
| Gehen
Sie zu Ihrem Betriebsrat, sofern vorhanden.
Oder sprechen Sie mit Gewerkschaftsmitgliedern
oder, wenn es keinen anderen direkten unabhängigen
Ansprechpartner im Unternehmen gibt, sprechen
Sie bitte einen Anwalt bei Streitigkeiten
und oder wenn Sie sich ungerecht behandelt
fühlen, an. |
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| Nur
von einem Anwalt oder einen Betriebsrat oder
einer Gewerbkschaft können Sie verbindliche
Information für Ihr persönliches
anliegen bekommen. Zudem haben Sie einen direkten
kompetenten Ansprechpartner. |
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