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Arbeitsrecht
 
Es ist uns besonders wichtig, Ihnen einen Überblick über die Begriffe und
Grundsätze des Arbeitsrechts, Ihren Rechten und Pflichten zu vermitteln.
 
  
Das Arbeitsrecht unterscheidet individuelles und kollektives Arbeitsrecht. Dabei
ist Individualarbeitsrecht der Teil, der sich aus dem Abschluss eines
Arbeitsvertrages ergebenen Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und
Arbeitgeber regelt. Das kollektive Arbeitsrecht dagegen regelt das Recht der
Arbeitsverbände in Beruf und Betrieb, ihrer Verträge und Kämpfe.
 
Im Vordergrund der arbeitsrechtlichen Regelungen steht der Schutz des
Arbeitsnehmers.
 
  
Bitte beachten Sie, dass unsere Informationen nur grundsätzliche Ausführungen
sind, bei Rechtsfragen zu Ihrem Anstellungsverhältnis oder Streitigkeiten mit
Ihrem Arbeitgeber, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Betriebsrat, einem
Arbeitsrechtanwalt oder der Arbeitsagentur in Verbindung.
Es ist leider nicht möglich, pauschale Aussagen zu einem Angestelltenverhältnis
zu geben, weil jedes Arbeitsverhältnis individuell von Ihrem Betriebsrat oder einem
Rechtsanwalt betrachtet werden muss, um Ihnen den bestmöglichsten Schutz zu
bieten.
 
 
 
 
 
 
 
 
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