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Arbeitsverbände
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Arbeitsverbände, Zusammenschluss von Arbeitnehmner oder Arbeitgebern

Begriff und Wesen eines Arbeitsverbandes
Arbeitsverbände (Koalitionen) sind Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern zur Wahrung und Förderung ihrer Interessen bei der Gestaltung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, zur Unterstützung bei Tarifvrhandlungen und oder zur Lösungsfindung.

         
 
 
Ein Arbeitsverband muss um tariffähig zu sein, folgende Vorraussetzungen
erfüllen:


- Die Koalition muss freiwillig entstanden sein
- Es muss sich um einen privatrechtlichen Zusammenschluss handeln
- Die Koalition muss auf gewisse Dauer eingerichtet sein.
(Eine Vereinigung zum spontanen Arbeitskampf erfüllt diese Vorrausetzung nicht)
- Die Koalition muss unabhängig sein
- Koalitionen müssen überbetrieblich eingerichtet sein
- Es muss sich um eine Zweckgerichtete Vereinigung handeln
- Die Koalition muss in der Lage sein, auf den Koalitionspartner wirksam Druck auszuüben