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| Arbeitsverbände |
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Arbeitsverbände, Zusammenschluss von
Arbeitnehmner oder Arbeitgebern |
Begriff und Wesen
eines Arbeitsverbandes
Arbeitsverbände (Koalitionen) sind Zusammenschlüsse
von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern zur Wahrung
und Förderung ihrer Interessen bei der Gestaltung
von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, zur
Unterstützung bei Tarifvrhandlungen und
oder zur Lösungsfindung.
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Ein
Arbeitsverband muss um tariffähig zu
sein, folgende Vorraussetzungen
erfüllen:
- Die Koalition muss freiwillig entstanden
sein
- Es muss sich um einen privatrechtlichen
Zusammenschluss handeln
- Die Koalition muss auf gewisse Dauer eingerichtet
sein.
(Eine Vereinigung zum spontanen Arbeitskampf
erfüllt diese Vorrausetzung nicht)
- Die Koalition muss unabhängig sein
- Koalitionen müssen überbetrieblich eingerichtet
sein
- Es muss sich um eine Zweckgerichtete Vereinigung
handeln
- Die Koalition muss in der Lage sein, auf
den Koalitionspartner wirksam Druck auszuüben
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