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Arbeitsverhältnis |
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| Das Arbeitsverhältnis,
Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmern
und Arbeitgebern |
Ein Arbeitsverhältnis
ist die rechtliche und soziale Beziehung zwischen
dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber
die aufgrund eines Arbeitsvertrages entsteht.
Der Arbeitsvertrag kennzeichnet Rechte und
Pflichten für beide Parteien. Neben den
Vereinbarungen im Arbeitsvertrag wird der
Grundsatz beidseitiger Treue, Erfüllung
der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
und der Leistungspflicht des Arbeitnehmers
vereinbart. |
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Arten
des Arbeitsverhältnisses:
Normales Arbeitsverhältnis
Arbeitnehmer erbringt Leistungen gem. Arbeitsvertrag
für Arbeitsgeber
Mittelbares Arbeitsverhältnis:
Von einem mittelbarem Arbeitsverhältnis
spricht man, wenn ein Arbeitnehmer mit Wissen
und Duldung des Arbeitgebers im eigenen Namen
einen Arbeitsvertrag mit einem Dritten abschließt,
durch den der Dritte zur Leistung von Arbeit
für den Arbeitgeber verpflichtet wird,
wobei die Arbeitsleistung dem Arbeitgeber
unmittelbar zugute kommen soll.
Gruppenarbeitsverhältnis:
Ein Gruppenarbeitsverhältnis besteht,
wenn mehrere Arbeitnehmer zu einer Arbeitsgruppe
zusammengefasst sind und gemeinsam eine bestimmte
Arbeitsleistung für einen Arbeitgeber
erbringen sollen. |
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