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Das Arbeitsverhältnis
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Das Arbeitsverhältnis, Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Ein Arbeitsverhältnis ist die rechtliche und soziale Beziehung zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber die aufgrund eines Arbeitsvertrages entsteht.
Der Arbeitsvertrag kennzeichnet Rechte und Pflichten für beide Parteien. Neben den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag wird der Grundsatz beidseitiger Treue, Erfüllung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und der Leistungspflicht des Arbeitnehmers vereinbart.
     
 
 
Arten des Arbeitsverhältnisses:

Normales Arbeitsverhältnis
Arbeitnehmer erbringt Leistungen gem. Arbeitsvertrag für Arbeitsgeber

Mittelbares Arbeitsverhältnis:
Von einem mittelbarem Arbeitsverhältnis spricht man, wenn ein Arbeitnehmer mit Wissen und Duldung des Arbeitgebers im eigenen Namen einen Arbeitsvertrag mit einem Dritten abschließt, durch den der Dritte zur Leistung von Arbeit für den Arbeitgeber verpflichtet wird, wobei die Arbeitsleistung dem Arbeitgeber unmittelbar zugute kommen soll.

Gruppenarbeitsverhältnis:
Ein Gruppenarbeitsverhältnis besteht, wenn mehrere Arbeitnehmer zu einer Arbeitsgruppe zusammengefasst sind und gemeinsam eine bestimmte Arbeitsleistung für einen Arbeitgeber erbringen sollen.