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| Der
Arbeitsvertrag |
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| Der Arbeitsvertag,
schuldrechtliche Vereinbarung zwischen dem
Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber |
Ein Arbeitsvertrag
ist eine schuldrechtliche Vereinbarung zwischen
dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Der
Arbeitsvertrag bezieht sich auf ein komplexes
Rechtswerk arbeitsrechtlicher Regelungen,
z.B. Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge,
nationale Gesetzt und Verordnungen sowie auf
EU-Richtlinien und EU-Verordnungen. Der Arbeitsvertrag
ist eine Unterart des in $$ 611 ff BGB geregelten
privatrechtlichen Dienstvertrages.
Vertragspartner
Arbeitgeber kann
jede natürliche Person (jede Person)
und jede juristische Person (Vereine, Gesellschaften,
Unternehmen).
Bei den Arbeitnehmern wird traditionell differenziert
zwischen Arbeitern und Angestellten, wobei
den Arbeitern die mehr körperlich geprägte,
den Angestellten die geistige und die künstlerische
Arbeit zugewiesen war. |
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Inhalt
des Arbeitsvertrages:
Durch den Arbeitsvertrag ist der Arbeitnehmer
verpflichtet, die vertragsgemäße
Arbeitsleistung für den Arbeitgeber zu
erbringen. Als Gegenleistung hat der Arbeitgeber
eine vertraglich vereinbarte Vergütung
zu zahlen. Die Höhe der Vergütung
kann im Arbeitsvertrag verankert sein, oder
sich nach anzuwendenen Tarifverträgen
richten. Im Arbeitsvertrag können weitere
Leistungepflichten, z.B. Ort der Arbeitsleistung
und weitere. Sind z.B. Ort oder Zeit nicht
klar im Arbeitsvertrag geregelt, unterliegen
diese dem Direktionsrecht des Arbeitsgebers,
der diese nach billigem Ermessen ausüben
kann.
Leistungsstörungen
Leistungsstörungen auf seitens des Arbeitgebers
können Verzug der Lohnzahlung, Verletzung
von Nebenpflichten, insb Schutzpflichten sowie
Annaheverzug der zur Verfügung gestellten
Arbeitsleistung duch den Arbeitnehmer sein.
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| Leistungsstörugnen
durch den Arbeitnehmer können sein, Verzug
der Arbeitsleistung, z.B. Arbeitnehmer erscheint
unentschuldigt nicht bei der Arbeitsstelle,
Verletzung von Nebenpflichten aus dem Vertrag,
z.B. Weitergabe von Betriebsgeheimnissen. |
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| Beendigung
eines Arbeitsverhältnisses |
| Ein
Arbeitsvertrag kann auf unbestimmte zeit oder
aber auf eine bestimmte Zeit, befristeter
Arbeitsvertrag, geschlossen sein. Ein befristeter
Vertrag endet mit dem Erreichen des vertraglich
festgelegten Tages. Für unbefristetes
Arbeitsverhältniss gibt es verschiendene
Möglichkeiten der Beendigung, z.B. ordentliche
Kündigung. Weiterführende Informationen
zu den Arten der Beendigungen finden sie unter
Kündigungen.
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