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Der Arbeitsvertrag
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Der Arbeitsvertag, schuldrechtliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber

Ein Arbeitsvertrag ist eine schuldrechtliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Der Arbeitsvertrag bezieht sich auf ein komplexes Rechtswerk arbeitsrechtlicher Regelungen, z.B. Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, nationale Gesetzt und Verordnungen sowie auf EU-Richtlinien und EU-Verordnungen. Der Arbeitsvertrag ist eine Unterart des in $$ 611 ff BGB geregelten privatrechtlichen Dienstvertrages.

Vertragspartner
Arbeitgeber kann jede natürliche Person (jede Person) und jede juristische Person (Vereine, Gesellschaften, Unternehmen).
Bei den Arbeitnehmern wird traditionell differenziert zwischen Arbeitern und Angestellten, wobei den Arbeitern die mehr körperlich geprägte, den Angestellten die geistige und die künstlerische Arbeit zugewiesen war.
     
 
 
Inhalt des Arbeitsvertrages:

Durch den Arbeitsvertrag ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die vertragsgemäße Arbeitsleistung für den Arbeitgeber zu erbringen. Als Gegenleistung hat der Arbeitgeber eine vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen. Die Höhe der Vergütung kann im Arbeitsvertrag verankert sein, oder sich nach anzuwendenen Tarifverträgen richten. Im Arbeitsvertrag können weitere Leistungepflichten, z.B. Ort der Arbeitsleistung und weitere. Sind z.B. Ort oder Zeit nicht klar im Arbeitsvertrag geregelt, unterliegen diese dem Direktionsrecht des Arbeitsgebers, der diese nach billigem Ermessen ausüben kann.

Leistungsstörungen
Leistungsstörungen auf seitens des Arbeitgebers können Verzug der Lohnzahlung, Verletzung von Nebenpflichten, insb Schutzpflichten sowie Annaheverzug der zur Verfügung gestellten Arbeitsleistung duch den Arbeitnehmer sein.
 
 
Leistungsstörugnen durch den Arbeitnehmer können sein, Verzug der Arbeitsleistung, z.B. Arbeitnehmer erscheint unentschuldigt nicht bei der Arbeitsstelle, Verletzung von Nebenpflichten aus dem Vertrag, z.B. Weitergabe von Betriebsgeheimnissen.
 
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
Ein Arbeitsvertrag kann auf unbestimmte zeit oder aber auf eine bestimmte Zeit, befristeter Arbeitsvertrag, geschlossen sein. Ein befristeter Vertrag endet mit dem Erreichen des vertraglich festgelegten Tages. Für unbefristetes Arbeitsverhältniss gibt es verschiendene Möglichkeiten der Beendigung, z.B. ordentliche Kündigung. Weiterführende Informationen zu den Arten der Beendigungen finden sie unter Kündigungen.