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| Betriebsverfassungsgesetz |
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| Bedeutung und Geltungsbereich
des Betriebsverfassungsgesetz |
Durch das Betriebsverfassungsgesetz
(BetrVG) wird die Mitwirkung der Arbeitnehmer
und der sie repräsentierenden Organe
in betrieblichen Angelegenheiten geregelt;
ferner enthält das Gesetz Vorschriften
über die Wahl und die Geschäftsführung
dieser Organe sowie über die Rechtsstellung
von deren Mitglieder.
Das BetrVG gilt in räumlicher Hinsicht
für alle inländischen Betriebs,
auch soweit sie zu einem ausländischen
Unternehmen gehören; es gilt andererseits
nicht für im Ausland gelegene Betriebe
deutscher Unternehmen. Innerhalb der BRD erfasst
das BetrVG grundsätzlich alle Betriebe
der privaten Wirtschaft. Hiervon ausgenommen
sind lediglich die Religionsgemeinschaften. |
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Im Bereich des öffentlichen Dienstes
finden nicht das BetrVG, sondern die Personalvertretungsgesetze
des Bundes und der Länder Anwendung die
die Mitwirkung der Arbeitnehmer und ihrer
Organe in dienstlichen Angelegenheiten regeln.
In den Betrieben, in denen das BetrVG gilt,
werden grundsätzlich alle Arbeitnehmer
einschließlich der Auszubildenden von
den Vorschriften des BetrVG erfasst.
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