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Boykot im Arbeitskampf
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Boykot als Arbeitskampfmittel

Unter Boykott als Maßnahme des Arbeitskampfrechts versteht man die Aufforderung durch Arbeitgeber oder mehrere Arbeitnehmer oder deren Verbände an Dritte,Vertragsabschlüsse mit einer Partei des Arbeitslebens zu meiden, damit die Boykottierer einen bestimmten Kampfzweck erreichen.

Im Zeitalter des Internets sowie der medialen Verknüpfung überall, der sehr presenten Presse, stehen hier den Kampfparteien diverse sehr effektive Möglichkeiten zu. Kein Unternehmen kann es sich leisten, auf Dauer in der Presse durch verschiendene Maßnahmen in ein unrechtes Licht gerückt zu werden.