Unter Boykott als
Maßnahme des Arbeitskampfrechts versteht
man die Aufforderung durch Arbeitgeber oder
mehrere Arbeitnehmer oder deren Verbände
an Dritte,Vertragsabschlüsse mit einer
Partei des Arbeitslebens zu meiden, damit
die Boykottierer einen bestimmten Kampfzweck
erreichen.
Im Zeitalter des Internets sowie der medialen
Verknüpfung überall, der sehr presenten
Presse, stehen hier den Kampfparteien diverse
sehr effektive Möglichkeiten zu. Kein
Unternehmen kann es sich leisten, auf Dauer
in der Presse durch verschiendene Maßnahmen
in ein unrechtes Licht gerückt zu werden.
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