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Bewerbungsunterlagen
sind bei einer ablehnenden Bewerbung nach
zwei Monaten ab Zugang der Ablehnung an
den Bewerber zurückzugeben oder aber
zu vernichten.
Hierzu zählt auch das Bewerbungsschreiben,
welches häufig sensible Angaben, zum
Beispiel über Ausbildung, Fähigkeiten,
Werdegang, familiäre Verhältnisse
etc. enthalten kann, gehört zu den
Bewerbungsunterlagen.
Sofern ein Arbeitgeber eine Information
zu einer Bewerbung seitens eines potentiellen
Arbeitgebers festgehalten möchte, muss
eine Kopie seines Absageschreibens als Dokument
ausreichen.
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