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als Gehaltsbestandteil |
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Eine Umsatzbeteiligung als Gehaltsbestandteil |
Zu den flexiblen
Vergütungsbestandteilen zählt bei einigen
Unternehmen eine Umsatzbeteiligung. Dies kann
ein %-Satz vom Umsatz sein, ein %-Satz von
einer Umsatzsteigerung (Mehrumsatz) oder ein
Bonus (=fixer Geldbetrag). Wie und in welcher
Konstellation der Arbeitnehmer anspruch darauf
haben kann, kann individuell vereinbart werden.
Z.B. ein Fachverkäufer im Einzelhandel
eines Elektrofachmarktes erhält der bei
Erreichung eines Umsatzzieles, einen prozentualen
Anteil an dem Mehr- Erfolg als zusätzlichen
Gehaltsbestandteils einmal im Jahr ausgezahlt. |
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Vorraussetzungen
für eine Umsatzbeteiligung:
Wichtige Voraussetzung
für flexible Lohnbestandteile ist, dass
der Angestellte oder Arbeitnehmen einen direkten
Einfluss auf die Basisvariable (Umsatz, Kosten,
Ertrag, Aktienkurs, etc.) hat.
Dabei sollten gesetzte Ziele realistisch sein
um motivierend zu bleiben. Unrealistische
Ziele können bei Mitarbeitern zur Frustration
und zu einem geringeren Leistungseinsatz führen.
Für Verkäufer kann es unter umständen
sogar eher schädlich für ein Unternehmen
sein, wenn der Verkäufer den Kunden Produkte
"aufschwätzt". Hier kann es
schnell zu einem Imageschaden führen,
der nicht unerheblich sein kann.
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| Umsatzbeteiligungen
im Management |
| Umsatzbeteiligungen
im Management von Unternehmen gehören
zu den "Standard Gehaltsbestandteilen"
von Managern / leitenden Angestellten. Hier
kann sich die Umsatzbeteiligung nicht direkt
auf den Umsatz eines Unternehmens beziehen,
sondern auf viele weitere Faktoren in dem
Unternehmen. |
| Als
Beispiel die Reduzierung der Gesamtkosten
für die Herstellung von bestimmten Gütern
in einem Unternehmen. Dieses kann z.B. durch
günstigerem Einkauf der Rohstoffe, effektivere
Arbeitsprozesse, geringere Personalkosten
usw. erreicht werden. |
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