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Umsatzbeteiligung als Gehaltsbestandteil
Zu den flexiblen Vergütungsbestandteilen zählt bei vielen Unternehmen eine
Umsatzbeteiligung. Dies kann ein %-Satz vom Umsatz sein, ein %-Satz von einer
Umsatzsteigerung (Mehrumsatz) oder ein Bonus (=fixer Geldbetrag), der bei
Erreichung eines Umsatzzieles fällig wird, sein.

Wichtige Voraussetzung für flexible Lohnbestandteile ist, dass der Angestellte

oder Arbeitnehmen einen direkten Einfluss auf die Basisvariable (Umsatz,

Kosten, Ertrag, Aktienkurs, etc.) hat. Dabei müssen gesetzte Ziele realistisch

sein um motivierend zu bleiben. Unrealistische Ziele führen bei vielen

Mitarbeitern zur Frustration und zu einem geringeren Leistungseinsatz.

  
 
Auch sollte im mittleren Management-Bereich die Umsatzbeteiligung nicht
mehr als 20-30% des Gesamtlohns sein, da ansonsten bei Nichterreichung
der Ziele empfindliche Geldeinbußen drohen.
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