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Steuerliche
Aspekt private Nutzung eines Firmenwagens
Die steuerliche
Betrachtung eines Firmenwagens zur privaten
Nutzung darf nicht unberücksichtig bleiben,
denn die private Nutzung eines Dienstwagens
ist, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird,
prinzipiell der 1 % Regelung unterworfen.
Bedeutet, dass 1 % des Listenpreises des Dienstwagens
pro Monat als geldwerter Vorteil dem Einkommen
hinzugerechnet und versteuert werden muss.
Liegt der Listenpreis beispielsweise bei 31.200
Euro, so beträgt die Höhe des geldwerten
Vorteil im Monat 260 Euro und pro Jahr 3.120
Euro, der dem Einkommen hinzugerechnet wird
und entsperchend zu versteuern ist.
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| Firmenwagen,
ja oder nein? |
| Im
Regelfall rechnet sich unter Berücksichtigung
des steuerlichen Aspektes ein Firmenwagen
meist für den Arbeitnehmer, da im Regelfall
alle Zusatzkosten zu dem Fahrzeug (Inspektion,
Reparaturen usw) vom Arbeitgeber übernommen
werden |
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