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| Fragen
des Vorstellungsgespräch |
| sind sind
auf der Seite: Vorstellungsgespräch
/ Was
darf gefragt werden |
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Was darf im Vorstellungsgespräch gefragt
werden? |
Was darf im Vorstellungsgespräch
gefragt werden? Was darf beim ehemaligem Arbeitgeber
angefragt werden? Ein ehemaliger Arbeitgeber
darf nur Informationen über Leistung
und Verhalten des Arbeitnehmers weitergeben.
Weiter Informationen bedürfen der Einwilligung
des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer hat das
Recht dieses zu Untersagen.
Fragen
an den Bewerber:
Es sind nur solche
Fragen zulässig, bei denen der Arbeitgeber
ein Arbeitsplatzbezogenes, sachlich begründetes
Interesse hat (z.B. Qualifikation) Nicht zulässig
sind Fragen über Gewerkschaftszugehörigkeit,
Schwangerschaft, allerdings Berücksichtigung
der Verantwortungspflicht für das ungeborene
Kind, z.B. körperlich schwere Arbeit.
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Fragen zu Vorstrafen dürfen nur gestellt
werden, wenn ein direkter Bezug zum Arbeitsplatz
vorliegt (z.B. Kassierer - Vermögensdelikte).
Fragen zum "alten" Gehalt müssen
nur dann beantwortet werden, wenn es Ausschluss
über die Qualität im künftigen
Job gibt, z.B. Umsatzbezogene Bezahlung von
Verkäufern.
Informationen
über den Bewerber
Informationen über
den Bewerber, ärztliche Untersuchung,
Bluttest oder psychologische Aussagen, dürfen
nur mit Zustimmung des Bewerbers erstellt
werden Ein graphologisches Gutachten darf
ebenfalls nur mit Einwilligung des Bewerbers
erstellt werden, ein handschriftlicher Lebenslauf
ist keine Einwilligung Eine Schufa-Auskunft
ist nur bei sicherheitsrelevanten Bereichen
und leitenden Angestellten möglich, grundsätzlich
ist diese Auskunft aber meist unzulässig. |
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| Vom
Bewerber müssen unzulässige Fragen
nicht beantwortet werden, |
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