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Das Vorstellungsgespräch, beliebte Fragen mit Antwortvorschläge |
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| Was darf im Vorstellungsgespräch gefragt werden? |
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| Vom alten Arbeitgeber des Bewerbers |
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| Der vergangene Arbeitgeber darf nur Informationen über Leistung und Verhalten |
| des Arbeitnehmers weitergeben. Weiter Informationen bedürfen der |
| Einwilligung des Arbeitnehmers |
| Der Arbeitnehmer hat das Recht dieses zu Untersagen. |
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| Fragen an den Bewerber |
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| Es sind nur solche Fragen zulässig, bei denen der Arbeitgeber ein |
| Arbeitsplatzbezogenes, sachlich begründetes Interesse hat (z.B. Qualifikation) |
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| Nicht zulässig sind Fragen über Gewerkschaftszugehörigkeit, Schwangerschaft, |
| allerdings Berücksichtigung der Verantwortungspflicht für das ungeborene |
| Kind, z.B. körperlich schwere Arbeit |
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| Fragen zu Vorstrafen dürfen nur gestellt werden, wenn ein direkter Bezug zum |
| Arbeitsplatz vorliegt (z.B. Kassierer - Vermögensdelikte). |
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| Fragen zum "alten" Gehalt müssen nur dann beantwortet werden, wenn es |
| Ausschluss über die Qualität im künftigen Job gibt, z.B. Umsatzbezogene |
| Bezahlung von Verkäufern. |
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| Informationen über den Bewerber |
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| Informationen über den Bewerber, ärztliche Untersuchung, Bluttest oder |
| psychologische Aussagen, dürfen nur mit Zustimmung des Bewerbers |
| erstellt werden |
| Ein graphologisches Gutachten darf ebenfalls nur mit Einwilligung des Bewerbers |
| erstellt werden, ein handschriftlicher Lebenslauf ist keine Einwilligung |
| Eine Schufa-Auskunft ist nur bei sicherheitsrelevanten Bereichen und leitenden |
| Angestellten möglich, grundsätzlich ist diese Auskunft aber meist unzulässig |
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