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Gliederung von Arbeitsverbänden
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Die Gleiderung eines Arbeitsverbandes

Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sind in der Regel nach dem Industrieverbandsprinzip organisiert. Das bedeutet, dass für jeden Betrieb grundsätzlich nur ein Arbeitgeberverband und eine Gewerkschaft zuständig ist. Die Arbeitgeberverbände und einige Gewerkschaften sind zusätzlich regional organisiert. Spitzenverbände für Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer sind die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund. Während die Arbeitgeberverbände überwiegend die Rechtsform des eingetragenen Vereins bevorzugen, sind die Gewerkschaften zumeist als nicht rechtsfähige Vereine zusammengeschlossen.
         
 
 

 
 
 
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