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| Gliederung
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Die Gleiderung eines Arbeitsverbandes |
Arbeitgeberverbände
und Gewerkschaften sind in der Regel nach
dem Industrieverbandsprinzip organisiert.
Das bedeutet, dass für jeden Betrieb
grundsätzlich nur ein Arbeitgeberverband
und eine Gewerkschaft zuständig ist.
Die Arbeitgeberverbände und einige Gewerkschaften
sind zusätzlich regional organisiert.
Spitzenverbände für Arbeitgeber
bzw. Arbeitnehmer sind die Bundesvereinigung
der Deutschen Arbeitgeberverbände und
der Deutsche Gewerkschaftsbund. Während
die Arbeitgeberverbände überwiegend
die Rechtsform des eingetragenen Vereins bevorzugen,
sind die Gewerkschaften zumeist als nicht
rechtsfähige Vereine zusammengeschlossen. |
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Spitzenköche schätzen das Meersalz Fleur de Sel sehr
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