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Office als Gehaltsbestandteil |
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Home Office auch zur privaten Nutzung als
Gehaltsbestandteil |
Als Home Office
wird vom Arbeitgeber eingerichtetes und ausgestattetes
ein Büro beim Angestellten daheim bezeichnet.
Meist werden für Außendienstmitarbeiter,
Freiberufler und viele Führungskräfte
ein vollausgestattetes Heimbüro mit Telefon,
Fax, Computer, Internetzugang, usw. eingerichtet.
Die gesamten Kosten hierfür, Mietkosten,
Strom, Heizung usw, können von Arbeitgeber
übernommen werden oder sind als Werbekosten
über den Lohnsteuerjahresausgleich ansetzbar.
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Anspruch
auf ein Home Office
Einen allgemeinen
Anspruch auf ein Homeoffice gibt es nicht.
Dieses ist vielmehr Verhandlungssache mit
dem Arbeitgeber.
Verhandelt werden kann der Anteil der Arbeitszeit,
die im Home Office verbracht werden kann oder
zu welchen Zeiten der Arbeitnehmer im Home
Office ereichbar sein soll.
Immer mehr Home Office Arbeitsplätze
werden für Arbeiten die Angestellte ohne
Zuarbeitung von Kollegen erledigen können
eingerichtet. Auch für Alleinerziehende
kann der Home Office Arbeitsplatz eine gute
Möglichkeit sein, Arbeit und Privat zu
verbinden. |
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| Beispiele
für Home Office Arbeitsplätze: |
| Programmierer,
Journalisten, Telefonmarketing usw. |
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