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Home Office als Gehaltsbestandteil
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Home Office auch zur privaten Nutzung als Gehaltsbestandteil

Als Home Office wird vom Arbeitgeber eingerichtetes und ausgestattetes ein Büro beim Angestellten daheim bezeichnet. Meist werden für Außendienstmitarbeiter, Freiberufler und viele Führungskräfte ein vollausgestattetes Heimbüro mit Telefon, Fax, Computer, Internetzugang, usw. eingerichtet. Die gesamten Kosten hierfür, Mietkosten, Strom, Heizung usw, können von Arbeitgeber übernommen werden oder sind als Werbekosten über den Lohnsteuerjahresausgleich ansetzbar.
         
 
 
Anspruch auf ein Home Office

Einen allgemeinen Anspruch auf ein Homeoffice gibt es nicht. Dieses ist vielmehr Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber.

Verhandelt werden kann der Anteil der Arbeitszeit, die im Home Office verbracht werden kann oder zu welchen Zeiten der Arbeitnehmer im Home Office ereichbar sein soll.

Immer mehr Home Office Arbeitsplätze werden für Arbeiten die Angestellte ohne Zuarbeitung von Kollegen erledigen können eingerichtet. Auch für Alleinerziehende kann der Home Office Arbeitsplatz eine gute Möglichkeit sein, Arbeit und Privat zu verbinden.
 
 
Beispiele für Home Office Arbeitsplätze:
Programmierer, Journalisten, Telefonmarketing usw.