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| Individualrecht,
Recht des Einzelnen |
Individualrecht
bedeutet das Recht, was einem einzigen Individum
zukommt.
Im Berufsleben werden individuel auf den Einzelen
die Rechte und Pflichten aus einem Anstellungsverhältnis
geregelt (Verhältnis zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer).
Bei uns finden Sie Informationen zur Begründung
des Arbeitsverhältnisse, zum Arbeitsvertag,
zur Probezeit sowie Informationen zu Beendigungsarten.
Weiterhin allgemeine Informationen zu Kündigungen
sowie zum Kündigungsschutz. |
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Wichtig
für alle Arbeitnehmner bei Erhalt einer
Kündigung:
MELDEN SIE sich
unverzüglich arbeitssuchend bei dem Erhalt
einer Kündigung!!
Beachten Sie als Arbeitnehmer unbedingt, dass
Sie sich nach Erhalt einer Kündigung unverzüglich
bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden
müssen! Dies gilt auch nach Abschluss eines
Aufhebungsvertrages. Bei einem befristeten
Arbeitsverhältnis müssen Sie sich bereits
3 Monate vor dessen Beendigung arbeitssuchend
melden. Anderenfalls müssen Sie mit der Kürzung
Ihres Arbeitslosengeldes rechnen!
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Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen hier nur
einen Überblick verschaffen können. Für konkrete
Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Betriebsrat
oder an einen Rechtsanwal |
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