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Individual-Arbeitsrecht
 
Wichtig für alle Arbeitnehmner bei Erhalt einer Kündigung
 
MELDEN SIE sich unverzüglich arbeitssuchend bei dem Erhalt einer
Kündigung!!
 
 
 
Beachten Sie als Arbeitnehmer unbedingt, dass Sie sich nach Erhalt einer
Kündigung unverzüglich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden müssen!
Dies gilt auch nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages.
Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis müssen Sie sich bereits 3 Monate
vor dessen Beendigung arbeitssuchend melden. Anderenfalls müssen Sie
mit der Kürzung Ihres Arbeitslosengeldes rechnen!
 
 
 
Finden Sie Informationen zur Begründung des Arbeitsverhältnisse, zum
Arbeitsverrtag, zur Probezeit, sowie Informationen zu Beendigungsarten..
Allgemeine Informationen zu Kündigungen sowie zum Kündigungsschutz.
 
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen hier nur einen Überblick verschaffen
können. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Betriebsrat
oder an einen Rechtsanwalt.
 
 
 
 
 
 
 
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