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Individual-Arbeitsrecht
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| Wichtig für alle Arbeitnehmner
bei Erhalt einer Kündigung |
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| MELDEN SIE sich unverzüglich arbeitssuchend
bei dem Erhalt einer |
| Kündigung!! |
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| Beachten Sie als Arbeitnehmer unbedingt,
dass Sie sich nach Erhalt einer |
| Kündigung unverzüglich beim
Arbeitsamt arbeitssuchend melden müssen! |
| Dies gilt auch nach Abschluss eines
Aufhebungsvertrages. |
| Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis
müssen Sie sich bereits 3 Monate |
| vor dessen Beendigung arbeitssuchend
melden. Anderenfalls müssen Sie |
| mit der Kürzung Ihres Arbeitslosengeldes
rechnen! |
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| Finden Sie Informationen zur Begründung
des Arbeitsverhältnisse, zum |
| Arbeitsverrtag, zur Probezeit, sowie
Informationen zu Beendigungsarten.. |
| Allgemeine Informationen zu Kündigungen
sowie zum Kündigungsschutz. |
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| Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen
hier nur einen Überblick verschaffen |
| können. Für konkrete Fragen
wenden Sie sich bitte an Ihren Betriebsrat |
| oder an einen Rechtsanwalt. |
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