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Inhalt von Tarifverträgen
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Inhalt, Aufbau von Tarifverträgen

Der Inhalt des Tarifvertrages teilt sich in den obligatorischen Teil (arbeitsrechtliche Rechte und Pflichten) sowie den normativen Teil (unmittelbaren Rechtswirkungen)

Obligatorischer Teil
Der obligatorische Teil des Tarifvertrages regelt sie arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien. Die wichtigste Pflicht ist die Friedenspflicht. Sie verbietet während der Laufzeit eines Tarifvertrages Kampfmaßnahmen der Tarifvertragsparteien. Zu unterscheiden sind die relative und die absolute Friedenspflicht. Die relative Friedenspflicht untersagt nur Kampfmaßnahmen zur Durchsetzung von Punkten, über die der derzeit gültige Tarifvertrag schon Regelungen getroffen hat. Die absolute Friedenspflicht fordert jegliches Kampfverbot, also auch über Themen, die der Tarifvertrag noch nicht behandelt hat. Im Gegensatz zur relativen Friedenspflicht ist die absolute Friedenspflicht nur einzuhalten, wenn sie zwischen den Tarifvertragsparteien
ausdrücklich vereinbart wurde.
         
 
 
Normativer Teil

Der normative Teil schafft Rechtsnormen mit unmittelbaren Rechtswirkungen für die Mitglieder der Tarifvertragsparteien. Es handelt sich dabei zum einen um Inhaltsnormen (das können alle Pflichten und Rechte des Arbeitnehmers und Arbeitgebers sein, z.B. Vergütung, Urlaub, Kündigung) und Abschlussnormen (z.B. Formvorschriften über Arbeitsschutz), Normen über Betriebsverfassungs-rechtliche Fragen, d.h. Regeln über die Rechtsstellung der Arbeitnehmerschaft im Betrieb und ihrer Organe, sowie Normen über gemeinsame Einrichtungen enthalten