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| Koalitionsfreiheit
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Individuelle und kollektive Koalitionsfreiheit |
Die Koalitionsfreiheit
unterscheidet zum einen die individuelle und
kollektive Koalitionsfreiheit. Die individuelle
sichert jedermann das Recht, zur Wahrung und
Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen
Vereinigungen zu bilden und sich am Koalitionsleben
zu beteiligen oder ihm fernzubleiben. Die
kollektive Koalitionsfreiheit sichert den
Verbänden den Bestand der Koalition und
deren Rechte zur koalitionsmäßigen
Betätigung. |
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Individuelle
positive und negative Koalitionsfreiheit
Die positive Koalitionsfreiheit beinhaltet
das Recht des einzelnen, einer Koalition beizutreten
und sich in ihr zu betätigen. Die negative
Koalitionsfreiheit bedeutet das Recht des
einzelnen, einer Koalition fernzubleiben. |
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