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Koalitionsfreiheit von Arbeitsverbänden
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Individuelle und kollektive Koalitionsfreiheit

Die Koalitionsfreiheit unterscheidet zum einen die individuelle und kollektive Koalitionsfreiheit. Die individuelle sichert jedermann das Recht, zur Wahrung und Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden und sich am Koalitionsleben zu beteiligen oder ihm fernzubleiben. Die kollektive Koalitionsfreiheit sichert den Verbänden den Bestand der Koalition und deren Rechte zur koalitionsmäßigen Betätigung.
         
 
 
Individuelle positive und negative Koalitionsfreiheit

Die positive Koalitionsfreiheit beinhaltet das Recht des einzelnen, einer Koalition beizutreten und sich in ihr zu betätigen. Die negative Koalitionsfreiheit bedeutet das Recht des einzelnen, einer Koalition fernzubleiben.