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Kollektiv-Arbeitsrecht
 
Das kollektive Arbeitsrecht regelt das Recht der Arbeitsverbände in Beruf und Betrieb,
ihrer Verträge und Kämpfe.
 
Im Vordergrund der arbeitsrechtlichen Regelungen steht der Schutz des Arbeitsnehmers.
 
 
 
Grundlage für das Kollektiv-Arbeitsrecht ist das Betriebsverfassungsgesetz.
 
Durch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) wird die Mitwirkung der Arbeitnehmer
und der sie repräsentierenden Organe in betrieblichen Angelegenheiten geregelt.
Ferner enthält das Gesetz Vorschriften über die Wahl und die Geschäftsführung dieser
Organe sowie über die Rechtsstellung von deren Mitglieder.
 
Recht der Arbeitsverbände
- Begriff und Wesen eines Arbeitsverbandes
- Koalitionsfreiheit
- Gliederung der Arbeitsverbände
 
Arbeitskampfrecht
- Grundsatz
- Streik
-Aussperrung
-Boykott
 
Tarifrecht
- Begriff und Bedeutung
- Abschluss, Beginn und Ende
- Inhalt des Tarifvertrages
 
 
 
Betriebsverfassungsrecht
- Bedeutung und Geltungsbereich
- Der Betriebsrat
 
Wir schließen jeglichen Rechtsanspruch zu den bereit gestellten Informationen aus. 
Bitte haben Sie hierfür Verständnis.
 
 
 
 
 
 
 
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