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| Die
Probezeit |
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| Die Probezeit, passt
man zueinander? |
Die Probezeit dient
dazu, sich gegenseitig kennen zu lernen. Entspricht
das Aufgabengebiet bei diesem Arbeitgebern,
den Vorstellungen des Arbeitnehmers? Passt
man in das soziale Umfeld des Unternehmens.
Von seitens des Arbeitgebers, erfüllt
der neue Arbeitnehmer die Erwarteungen die
der Arbeitgeber aus seiner Anstellung erhoft,
passt er in das Unternehmen und passen die
Ausführungen aus den Bewerbungsunterlagen
zu den Arbeitsleistungen? |
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Rechtliches:
Es ist üblich, dass der Arbeitgeber vor
Beginn eines Arbeitsverhältnisses mit
dem Arbeitnehmer eine Probezeit (z.B. 3 Monate)
vereinbart. Durch diese Vereinbarung gibt
der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu erkennen,
dass er ihn nach Ablauf dieser Probezeit weiter
beschäftigen will, wenn der Arbeitnehmer
sich in der Probezeit bewährt.
Eine Probezeit darf gemäß §
622 BGB höchstens 6 Monate betragen.
Während der Probezeit kann auch eine
kürzere Kündigungsfrist als die
gesetzlichen Mindestfristen (4 Wochen zum
15. oder zum Ende eines Kalendermonats) zwischen
den Parteien festgelegt werden.
Eine Kündigung kann während der Probezeit
von beiden Vertragsparteien ohne Angabe von
Gründen ausgesprochen werden. |
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| Für
Schwangere Arbeitnehmer besteht bereits während
der ersten sechs Monate, also auch während
einer vereinbarten Probezeit der besondere
Kündigungsschutz nach § 9 Mutterschutzgesetz
(MuSchG). |
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