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Streik im Arbeitskampf
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Streik im Arbeitskampf

Streik ist die nicht nur ganz kurzfristige gemeinsame und planmäßige Arbeitsniederlegung urch eine größere Anzahl von Arbeitnehmern mit dem Ziel,
einen bestimmten Kampfzweck zu erreichen und nach Erreichen des Kampfzweckes die Arbeit wieder aufzunehmen. Wie viel Arbeitnehmer die Arbeit niederlegen müssen, damit von einem Streik gesprochen werden kann, hängt von dem Unternehmen des Einzelfalles ab. Entscheidend ist, ob die Arbeitseinstellung zu einer ernsthaften Störung des Arbeitsprozesses führen und damit geeignet sind, auf den Arbeitgeber Druck auszuüben. Wird der Arbeitsprozess ernsthaft gestört, handelt es sich bei den Arbeitsniederlegungen um einen Streik.
         
 
 
Vorraussetzungen für einen rechtsmäßigen Streik?
Aus Artikel 8 Absatz 3 des Grundgesetzes kann klar geschlossen werden, dass das Grundgesetz den Streik als Mittel des Arbeitskampfes verfassungsrechtlich garantiert.
Ohne das Druckmittel des Streiks könnte die Freiheit der Tarifpartner nicht wirksam
werden. Damit ist jedoch nicht gesagt, dass jeder Streik unter allen denkbaren Umständen
rechtsmäßig ist. Insoweit besteht keine gesetzliche Regelung.

Ein Streik wird als rechtsmäßig angesehen, wenn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
unter folgenden Vorraussetzungen erfüllt ist:
- Streik muss von einer Gewerkschaft geführt werden
- Der Streik muss sich gegen einen Sozialpartner (Arbeitgeber) richten
- Mit dem Streik muss die kollektive Regelung von Arbeitsbedingungen erstrebt werden
- Der Streik darf nicht gegen Grundregeln des kollektiven Arbeitsrechts verstoßen
- Der Streik darf nicht gegen das Prinzip der fairen Kampfführung verstoßen, z.B. keine
- wahrheitswidrigen Kampfpropaganda, Gewaltandrohung
- Der Streik muss das letztmögliche Mittel sein, die Gewerkschaft muss aus ihrer Sicht
- alle friedlichen Einigungen ausgeschöpft haben
 
 
Rechtsfolgen eines rechtmäßigen Streiks
Der rechtmäßige Streik führt nicht zur Auflösung der Arbeitsverhältnisse der Streikenden, sondern nur zur Suspendierung der beiderseitigen
Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Das bedeutet: Die Arbeitnehmer sind für die Dauer des Streiks nicht verpflichtet zu arbeiten, haben andererseits aber auch keinen Anspruch auf Arbeitslohn oder bezahlten Urlaub.
 
Rechtsfolgen eines rechtswidrigen Streiks
Ein Arbeitnehmer, der sich an einem rechtswidrigen Streik beteiligt, begeht einen Arbeitsvertragsbruch. Der Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer wegen eines solchen Arbeitsvertragsbruchs jedoch nur dann fristlos entlassen, wenn der Arbeitnehmer vorsätzlich oder schuldhaft gehandelt hat, d.h. wenn ihm die Umstände bekannt waren, aus denen die Rechtswidrigkeit des Streiks folgt.
 
 
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