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| Das
Tarifrecht |
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Begriff und Bedeutung des Tarifrechts, des
Tarifvertrages |
Der Tarifvertrag
ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeberverbänden
oder einzelnen Arbeitgebern einerseits und
Gewerkschaften, Arbeitsnehmerverbänden
oder Vereinigungen andererseits zur Regelung
von arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten
der Tarifparteien.
Der Tarifvertrag hat Doppelrechtsnatur. Er
ist zum einen ein gegenseitiger, schuldrechtlicher
Vertrag (obligatorischer Teil) und unterliegt
den Vorschriften des bürgerlichen Rechts.
Im normativen Teil enthält er für
Dritte (Mitglieder der Tarifvertragsparteien)
verbindliche Rechtsnormen. |
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