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Das Tarifrecht
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Begriff und Bedeutung des Tarifrechts, des Tarifvertrages

Der Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern einerseits und Gewerkschaften, Arbeitsnehmerverbänden oder Vereinigungen andererseits zur Regelung von arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten der Tarifparteien.

Der Tarifvertrag hat Doppelrechtsnatur. Er ist zum einen ein gegenseitiger, schuldrechtlicher Vertrag (obligatorischer Teil) und unterliegt den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Im normativen Teil enthält er für Dritte (Mitglieder der Tarifvertragsparteien) verbindliche Rechtsnormen.
         
 
 


 
 
 
 
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